Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 12.07.2000

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13752
OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98 (https://dejure.org/1999,13752)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.10.1999 - 2 K 10/98 (https://dejure.org/1999,13752)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 2 K 10/98 (https://dejure.org/1999,13752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
    Der Senat teilt die Auffassung des 1. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, daß die Bestimmung des § 62 Abs. 2 LVwG a.F., nach der Verordnungen, die nicht für eine kürzere Geltungsdauer erlassen sind, 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit verlieren, nur für Verordnungen über die öffentliche Sicherheit (und Ordnung) im Sinne des § 62 Abs. 1 Satz 1 LVwG gilt, nicht jedoch für Landschaftsschutzverordnungen (Urteil vom 23.02.1994 - 1 K 14/92 - SchlHA 1994, 150).

    Ferner bekundet das Ausfertigungsorgan die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens (Barschel/Gebel, Kommentar zur Landessatzung, Art. 34 Anm. 1; Schl.-H. OVG, Urteil vom 23. Februar 1994, a.a.O., UA S. 13 m.w.N. - insoweit nicht abgedruckt in SchlHA 1994, 148 ff).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
    Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist die Rechtsverordnung insgesamt verfassungswidrig und nichtig (BVerfG, Urteil vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, NJW 1999, 3253 = DVBl. 1999, 1266).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
    Die Rückwirkung von Rechtsverordnungen wird durch Art. 38 Landesverfassung nicht ausgeschlossen und ist auch im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip unter den vom Bundesverfassungsgericht für die Rückwirkung von Gesetzen geforderten Voraussetzungen zulässig (BVerfGE 45, 142, 166 f.).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
    Das Rückwirkungsverbot für belastende Gesetze findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes seinen Grund und seine Grenze (BVerfGE 88, 384, 404).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
    Auf das geltende Recht kann sich der Bürger nicht verlassen, wenn die Rechtslage unklar und verworren oder lückenhaft ist und die dadurch hervorgerufene Unsicherheit durch eine klärende Regelung rückwirkend herbeigeführt wird (BVerfGE 30, 367, 388).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2011 - 4 KN 1/10

    Wasserschutzgebührenverordnung: Festlegung des Wasserschutzgebiets -

    Die Ausfertigung geschieht durch handschriftliche Unterzeichnung eines die Authentizität des Norminhalts und die Legalität des Verfahrens bestätigenden Textes des dafür zuständigen Organs der Körperschaft, hier der zuständigen Ministerin (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, SchlAnz.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

    Zum einen ergibt sich die Rechtsetzungsermächtigung aus dem zum Zeitpunkt einer Satzung geltenden Gesetz (vgl. zur Rechtsverordnung Urt. d. Senats v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, NVwZ-RR 2000, 588).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

    Mit der Ausfertigung wird ferner beurkundet, dass der ausgefertigte Text mit der vom zuständigen Organ beschlossenen Fassung der Satzung (einschließlich etwaiger zeichnerischer Inhalte wie etwa bei beigefügten Karten und Plänen) wörtlich übereinstimmt (Identitäts- oder Authentizitätsnachweis) und dass die Satzung nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts zustande gekommen ist (Legalitätsnachweis, vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 18.11.1991 - 14 N 89.1153 -, EzKommR Nr. 2442.10 sowie Senatsurteil v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, NordÖR 2000, 103 = NVwZ-RR 2000, 587 = SchlHA 2000, 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2011 - 4 KN 1/10

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die

    Die Ausfertigung geschieht durch handschriftliche Unterzeichnung eines die Authentizität des Norminhalts und die Legalität des Verfahrens bestätigenden Textes des dafür zuständigen Organs der Körperschaft, hier der zuständigen Ministerin (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, SchlAnz.
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15454
FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98 (https://dejure.org/2000,15454)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.2000 - 2 K 10/98 (https://dejure.org/2000,15454)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 2 K 10/98 (https://dejure.org/2000,15454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Im Urteil vom 7. September 1995 III R 24/91 (BFH/NV 1996, 320) habe der BFH zwar entschieden, daß das Ehegattengehalt grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden könne, wenn das Geld nicht vereinbarungsgemäß ausgezahlt werde.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH können Leistungen aufgrund eines zwischen Ehegatten abgeschlossenen Arbeitsvertrags gemäß § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben nur dann abgezogen werden, wenn der Abschluß eines Arbeitsvertrags ernstlich gewollt ist, der Vertrag vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und die Vertragsbedingungen angemessen und üblich sind, also einem Fremdvergleich standhalten (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BStBl II 1991, 842 : vom 7. September 1995 III R 24/91, a.a.O.).

    Entscheidend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Urteile des BFH vom 26. Juni 1996 X R 155/94, a.a.O.; vom 7. September 1995 III R 24/91, a.a.O.; vom 27. November 1989 GrS 1/88, BStBl II 1990, 160 , sowie vom 13. November 1986 IV R 322/84, a.a.O.).

    Daß die Ehefrau des Klägers über die wirtschaftliche Lage von dessen Betrieb unterrichtet gewesen sein dürfte, machte eine Absprache über eine Stundung der Gehaltsforderungen keinesfalls überflüssig (Urteil des BFH vom 7. September 1995 III R 24/91, a.a.O.).

  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 26. Juni 1996 X R 155/94 (Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 182) entschieden, daß ein Ehegattenverhältnis auch bei unregelmäßiger Gehaltszahlung anerkannt werden könne, wenn gewichtige sonstige Umstände für ein ernsthaftes Arbeitsverhältnis sprächen, wie z. B. langjährige beanstandungsfreie Durchführung, tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung, monatliche Abrechnung des Gehalts sowie dessen Verbuchung auf separaten Lohnkonten, pünktliche Abführung der Sozialversicherungsabgaben sowie der Lohnsteuer.

    Entscheidend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Urteile des BFH vom 26. Juni 1996 X R 155/94, a.a.O.; vom 7. September 1995 III R 24/91, a.a.O.; vom 27. November 1989 GrS 1/88, BStBl II 1990, 160 , sowie vom 13. November 1986 IV R 322/84, a.a.O.).

    Allenfalls eine Verschiebung der Gehaltszahlungen um bis zu etwa einem Monat über den Fälligkeitszeitpunkt hinaus kann gegenüber den sonstigen Umständen als unmaßgeblich angesehen werden (Urteil des BFH vom 26. Juni 1996 X R 155/94, a.a.O.).

  • BFH, 25.07.1991 - XI R 30/89

    Arbeitslohn - Langzeitige Nichtauszahlung - Ehegatten-Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH können Leistungen aufgrund eines zwischen Ehegatten abgeschlossenen Arbeitsvertrags gemäß § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben nur dann abgezogen werden, wenn der Abschluß eines Arbeitsvertrags ernstlich gewollt ist, der Vertrag vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und die Vertragsbedingungen angemessen und üblich sind, also einem Fremdvergleich standhalten (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 25. Juli 1991 XI R 30, 31/89, BStBl II 1991, 842 : vom 7. September 1995 III R 24/91, a.a.O.).

    Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Nichtauszahlung des Gehalts zum Fälligkeitszeitpunkt unschädlich, z. B. wenn ein steuerlich zu beachtender Darlehensvertrag abgeschlossen wurde oder wenn beachtliche betriebliche Gründe zu einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Gehaltszahlungen geführt haben (z.B. Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759; vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695 sowie in BStBl II 1991, 842 , mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Die Rechtsprechung des BFH verlangt insbesondere, daß das vereinbarte Gehalt auch tatsächlich zeitgerecht ausgezahlt wird (z.B. Urteil des BFH vom 13. November 1986 IV R 322/84, BStBl II 1987, 121 ).

    Entscheidend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Urteile des BFH vom 26. Juni 1996 X R 155/94, a.a.O.; vom 7. September 1995 III R 24/91, a.a.O.; vom 27. November 1989 GrS 1/88, BStBl II 1990, 160 , sowie vom 13. November 1986 IV R 322/84, a.a.O.).

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97 (BStBl II 1998, 106 ) jüngst noch einmal hervorgehoben, daß nicht mehr jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließe.
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Entscheidend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. Urteile des BFH vom 26. Juni 1996 X R 155/94, a.a.O.; vom 7. September 1995 III R 24/91, a.a.O.; vom 27. November 1989 GrS 1/88, BStBl II 1990, 160 , sowie vom 13. November 1986 IV R 322/84, a.a.O.).
  • BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92

    Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Denn nur anhand solcher läßt sich feststellen, ob die an den Ehegatten erbrachten Leistungen tatsächlich auf dem Arbeitsvertrag beruhen und folglich dem Betrieb zuzuordnen sind (Urteil des BFH vom 9. Dezember 1993 IV R 14/92, BStBl II 1994, 298 ).
  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    So kann das Arbeitsentgelt - worauf der Kläger zutreffend hinweist - gestundet oder in ein Darlehen umgewandelt werden (Urteil des BFH vom 17. Juli 1984 VIII R 69/84, BStBl II 1986, 48 , mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Zweifel bezüglich des Bestehens solcher Vereinbarungen gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, der die materielle Feststellungslast (objektive Beweislast) für das Vorliegen der von ihm geltend gemachten Betriebsausgaben trägt (Urteil des BFH vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BStBl II 1978, 338 ).
  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 10/98
    Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Nichtauszahlung des Gehalts zum Fälligkeitszeitpunkt unschädlich, z. B. wenn ein steuerlich zu beachtender Darlehensvertrag abgeschlossen wurde oder wenn beachtliche betriebliche Gründe zu einer kurzfristigen Verschiebung einzelner Gehaltszahlungen geführt haben (z.B. Urteile des BFH vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759; vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695 sowie in BStBl II 1991, 842 , mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

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